Infokommission für das Kernkraftwerk Philippsburg diskutierte den Verfahrensstand beim Rückbau
Philippsburg (kdm). Für die SAG des KKP I ist eine UVP notwendig, wohingegen der der Gesetzgeber für das Verfahren RBZ und SAL keine UVP vorsieht. Der Wust aus Abkürzungen – ohne den geht es bei der Sitzung der Informationskommission längst nicht mehr – birgt bei näherer Betrachtung eines an Diskussionsstoff. Aufgabe der öffentlich tagenden Kommission ist es unter anderem, Transparenz beim Rückbau des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP I) zu bringen. Die Runde aus Vertretern von Behörden, Kommunen, Umweltverbänden unter Leitung von Landrat Christoph Schnaudigel tagt das achte Mal in Philippsburg. Diesmal standen die Verfahrensabläufe im Fokus:
- SAG: Gemeint ist damit die „Stilllegungsgenehmigung und erste Abbaugenehmigung“. Bisher gingen nach Auskunft von Wolfgang Scheitler vom Umweltministerium 2.800 Einwendungen gegen das Verfahren ein. „Wir prüfen und würdigen jetzt die vorliegenden Sachverhalte.
- UVP: Die Abkürzung steht für „Umweltverträglichkeitsprüfung“. Bei dieser Prüfung muss die Öffentlichkeit einbezogen werden.
- RBZ: Im Zuge des Rückbaus will die EnBW als Betreiber des Kernkraftwerkes am Standort ein „Reststoffbearbeitungszentrum“ bauen, um darin unter anderem kontaminiertes Material so weit wie möglich zu dekontaminieren.
- SAL: Im „Standortabfalllager“ soll der leicht bis mittel verstrahlte Abrissmüll zwischengelagert werden.; nicht zu verwechseln mit dem Zwischenlager für hoch radioaktives Material (Brennelemente) in Castoren. Der verstrahlte Abrissmüll soll laut Jörg Michels, Technischer Geschäftsführer des KKP, später im Schacht Konrad endgelagert werden. Für heftig verstrahlten Müll gibt’s noch kein Endlager.
- RBZ + SAL +UVP: Im Gegensatz zum SAG-Verfahren ist bei den RBZ und SAL-Verfahren keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig. Die Verantwortlichen berufen sich auf die Gesetzeslage. Das ruft die Kritiker auf den Plan, die dem Betreiber und den zuständigen Ministerien mangelnde Transparenz vorwerfen.
- UVP-Vorprüfung: Dabei wird geprüft, ob eine UVP-Pflicht besteht. Die Vorprüfung nach das Öko-Institut vor. Bei SAL und RBZ sei keine UVP notwendig, lautete das Prüfergebnis. Und weiter heißt es im Prüfbericht: „Die radiologischen Emissionen inklusive Direktstrahlung der beiden Anlagen verursachen kein erheblichen Umweltauswirkungen“.
- Abfall: Um die ordnungsgemäße Beseitigung des beim Rückbau anfallenden Abfalls soll sich der TÜV Süd kümmern. Es geht um 400.000 Tonnen, der überwiegende Teil davon soll, so Michels, absolut unproblematisch sein. Im Landkreis gibt es laut Schnaudigel keine Deponie für „versorgungspflichtige Abfälle“.
- Kritik: als „Gefälligkeitsgutachten“ mit „unverantwortlichen Schlussfolgerungen“ wurde aus der Zuhörerschaft das Gutachten des Öko-Instituts bezeichnet. Bei der Restbehandlung werde auch Material verbrannt und niemand könne sagen, was da am Ende aus den Kaminen an Schadstoff komme.