Windpark?

Aus dem Stadtanzeiger vom 23. Oktober 2014

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Windpark ?

Ein Besucher der Bürgerinitiative in Rheinsheim oder der Gemeinderatssitzung vom 14.10.14 wird sich nach emotionalen Zwischenrufen und profunden Sachvorträgen fragen, was nun die richtige Strategie zur Verhinderung eines Windparks zwischen Rheinsheim und Huttenheim ist. Besonders dann, wenn man nach den Erfahrungen mit den Auswirkungen der Kernkraft für eine Energiewende und damit für „Windenergie“ ist.

Als Akt der Vernunft gilt, erneuerbare Energien – nur – dort auszubauen, wo es ökologisch vertretbar und ökonomisch sinnvoll ist. Dabei darf unterstellt werden, dass die Gewi Windpark GmbH und Co KG“ mit ihren erstellten 15 Beteiligungsgesellschaften, umfangreich Erfahrung mit örtlichen Widerständen, verweigerten Wegerechten oder entgegenstehenden öffentlichen Interessen sammelte und dies in ihre Planung einbezieht. Dies gilt auch für die Frage „Teilflächennutzungsplan“. Es hilft deshalb nicht, sich auf die persönlichen Unzulänglichkeiten Einzelner zu stürzen, die Fehler machten bzw. Konsequenzen zogen. Viele Vorwürfe der Bürger werden zu recht wütend vorgetragen. Schade, dass damit pauschal alle Gemeinderäte „abgewatscht“ werden.

Aber zurück zur Sache und der Reihe nach.

Mit dem Landesplanungsgesetz BW 2012 wurde die bisherige Regionalplanung aufgehoben und der Bau von Windrädern überall erlaubt. Sie können nur abgelehnt werden, wenn als Ziel der örtlichen Raumordnung, an anderer Stelle über einen Teilflächennutzungsplan ausreichend Platz für Windkraft eingeräumt wird. Auch andere öffentliche Belange wie das Landschaftsbild oder Naturschutzgesichtspunkte können entgegenstehen. Allerdings sind diese gegenüber der privilegierten Windkraft oft nachrangig. Bundesweit zeigt sich, dass die Betreibergesellschaften große Erfahrung mit örtlichen Widerständen wie z.B. verweigerter Erschließung oder problematischen Zugangswegen haben. Viele Anlagen auf Gipfelhöhen des Schwarzwaldes beweisen dies.

Um einen Bauantrag ablehnen oder wegen schwieriger Flächenplanung zurückstellen zu können, muss der Beschluss zur Aufstellung eines Flächennutzungsplanes schon bei Eingang des Bauantrages bestehen. Alles andere wäre rechtswidrige „Verhinderungsplanung“. Auch nach erfolgter Rechtsberatung bleibt offen, ob der Vorprüfungsantrag der Firma Gewi bereits ein verbindlicher Antrag ist.

Gemäß allgemeiner Anschauung erscheint der Bau von Windkraftanlagen erst ab Erzeugerkosten von unter 11 Cent/kWh und einer Windstärke von 6 m/sec in 130 m Höhe rentabel. Laut Windatlas des Umweltministeriums (S.40) sind zwischen Huttenheim und Rheinsheim selbst in einer Höhe von 300 m nur Windgeschwindigkeiten von 5,25 m/sec gegeben. Als politisches Steuerungsmittel kommen laut Energieeinspeisungsgesetz (EEG 2004) ca. 9 Cent/kWh auf mindestens 5 Jahre garantiert, sowie Abschreibungen, Stromausfallzahlungen bei Starkwind oder Einspeiseausfallvergütungen bei „vollem Netz“. So gesehen rechnen sich für den Betreiber Windkraftanlagen auch wenn kein Wind weht – mindestens 9 Jahre lang.

Selbstverständlich ist es sowohl unternehmerische Freiheit der Gewi, als auch unternehmerische Freiheit potentieller Verpächter, auf ihrem Eigentum Windkraft zu „ernten“.

Bei der gegebenen sozial-ökonomisch und ökologisch unsinnigen Situation droht die Verspargelung des größten zusammenhängenden Grünzugs auf Philippsburger Gemarkung. Dies kann entscheidend nur durch einen Teilflächennutzungsplan verhindert werden. Die aufgehobene Regionalplanung definierte die Rheinschanzinsel als Vorranggebiet für Windenenergie. Wenn Eile geboten ist, sollte der Gemeinderat auf diese Planung zurückgreifen. Die Fotomontage von Julian Baader vermittelt einen Eindruck der diskutierten Größenverhältnisse, aber auch einen Eindruck, wie das Landschaftsbild auf der Rheinschanzinsel nach Rückbau der Kraftwerkes aussehen könnte. Für die Freien Wähler ist dies die maximal tolerierbare Variante.

Darauf sollte sich der gegründete „Ausschuss Windkraft“ konzentrieren und sich nicht als Untersuchungsausschuss verstehen. Einige der persönlichen Vorwürfe gehören besser in den Ältestenrat – nicht zur Verheimlichung, sondern als Stilfrage. (Peter Kremer)

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