Windkraft ob es Sinn macht oder nicht ….
Um es vorweg zu nehmen, die Freien Wähler sind nicht grundsätzlich gegen Windkraftanlagen, wenn sie ökologisch und ökonomisch Sinn machen. Auch für uns kommt Strom nicht aus der Steckdose und die Rahmenbedingungen sind unstrittig:
Atomstrom wird vor dem Hintergrund der Risiken und ungelösten Abfallprobleme spätestens 2022 abgeschaltet. Soweit man den Experten folgen darf, ist bis Mitte des nächsten Jahrhunderts (!) nicht mit einer Endlagerungsmöglichkeit zu rechnen.
Die zur Überbrückung notwendigen Gas- oder Kohlekraftwerke belasten mit Schwermetallen und Feinstaub das Klima und die Klimaziele. Der unstrittige Klimawandel schadet nicht nur der Vogelwelt und dem vielzitierten Rotmilan, sondern auch uns Menschen – obwohl der Mensch an sich als Schutzgut offensichtlich hinter dem Rotmilan zurückstehen muss. Der Strombedarf für private Haushalte und die Industrie wächst.
Die Alternativen der Stromerzeugung und Zufuhr sind gering. Wasserkraft ist mit einem Erzeugeranteil von 10 % kaum zu steigern. Die Photovoltaiktechnik legt zu, ist aber stark wetterabhängig und nachts kaum speicherbar. Den Strom aus Nachbarländern zu importieren, wäre eine Bankrotterklärung. Die Reserven an Erdgas und Erdöl sind überschaubar endlich und als Rohstoff für Medikamente, Kunststoffe etc. zum Verbrennen zu kostbar.
Insoweit ist die Nutzung von Windkraft an sich ebenso unstrittig richtig, wie es wichtig ist, off-shore-Stromkraft in den Süden der Republik zu bringen. Die Politik verfolgt dies tatkräftig und zum Teil mit der Brechstange, wenn es darum geht, dem Bau von Windkraftanlagen in allen Bereichen Vorrang einzuräumen. Die Freien Wähler bzw. der gesamte Rat waren gut beraten, die Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes anzugehen, um als Ziel der Regionalplanung dem Regionalverband die rechtlich geforderte Mindestflächenangebote (substantieller Raum) für Windkraftanlagen gutachterlich zur Prüfung zu geben.
Deren Ergebnis stellte jetzt Dr. Hager vom Regionalverband in der Sitzung des GR vom 9.6.15 vor. Von ursprünglich 40 Prüfflächen erwiesen sich lediglich 12 Flächen für den Regionalverband als geeignet. Wie die Diskussion zeigte, kann dies vor Ort – auch in unserem Teilflächennutzungsplan – durchaus anders gesehen werden. Dies gilt aus Sicht, nicht nur unserer Fraktion, für jede der 4 verbliebenen Prüfflächen (Molzau, Rheinschanzinsel, nördlicher Bereich Rheinsheims und Grünzug zwischen Huttenheim und Rheinsheim).
Dem Fass den sprichwörtlichen Boden aus schlägt aber die Tatsache, dass im windärmsten Gebiet Baden –Württembergs (Windatlas BW) die genannten Flächen trotzdem eingehend gutachterlich zu prüfen sind. Offensichtlich konnten die ohnehin schon zahlreichen Belastungen in Philippsburg dem Regionalverband aber als besondere örtlich-strukturelle Probleme deutlich gemacht werden (Polder, Zwischenlager, Konverter etc.).
Dass die nach Sicht der Freien Wähler einzig vertieft zu prüfende Fläche auf der Rheinschanzinsel wegen eines im Kühlturm des KKP brütenden Greifvogels wohl nicht weiter verfolgbar ist, wird dann vollends grotesk. Während zum Schutz des Menschen 700 m Abstand zur Wohnbebauung für bedeutsame Anlagen einzuhalten ist, gilt für den Schutz des Greifvogels ein Mindestabstand von 1 000 Metern ! Ob dieser Greifvogel dann auch den Rückbau des KKP verhindert ?
Nun, wir sind auch weiterhin gut beraten, die Belastungen Philippsburgs deutlich vorzutragen. Daneben muss die Kommune als Eigentümer von Grundstücken oder Wegerechten allen windigen Glücksrittern bzw. Investoren rechtlich entgegentreten um insbesondere im größten regionalen Grünzug eine ökologisch und ökonomisch unsinnige Verspargelung der Landschaft zu verhindern.
Daneben ist bislang noch ungeprüft, wie sich eine Windfarm auf den im ganzen Rheintal stattfindenden Vogelzug an sich auswirkt. Vielleicht hilft da der Vogel dem Schutz des Menschen…..
Peter Kremer