Aus der BNN vom 11. November 2014
Philippsburger Rat entscheidet über Maßnahmen bei der „Engelsmühle“
Philippsburg (ber). Mehrere weitreichende Entscheidungen hat der Gemeinderat von Philippsburg in seiner jüngsten Sitzung getroffen. So wird für die Weiterentwicklung des Bebauungsplans „Erlenwiesen“ ein koordinierender Ausschuss eingesetzt. Auch hat das Gremium die Aufhebung der „Sanierungssatzung“ für den innerstädtischen Bereich beschlossen. Zudem vergab der Gemeinderat die Arbeiten für die Errichtung einer druckknopfgesteuerten Fußgängerlichtsignalanlage – in Verbindung mit einer Änderung der Radwegeführung. Schließlich befassten sich die Bürgervertreter mit der Neuordnung des örtlichen Grundbuchwesens.
Der beratende Ausschuss „Entwicklung Erlenwiesen“ wird auf Antrag von Stadtrat Hans Brecht (FW) klein gehalten. Statt einer Großbesetzung stellt jede Fraktion nur einen Vertreter. Hinzu kommen noch Fachleute aus verschiedenen Sparten. Der aktuelle Flächennutzungsplan weist für das Gebiet Erlenwiesen II und III Wohnbauflächen aus. Dabei gibt es unterschiedliche Größen-, Entwicklungs-, Gestaltungs- und Erschließungsvarianten. Offen ist auch die genaue Verkehrserschließung.
Eine weitere einstimmige Entscheidung war die Aufhebung der Sanierungssatzung. Im Zuge der Sanierungsmaßnahme Innenstadt II hat die Stadt insgesamt knapp 1,7 Millionen Euro an Fördermitteln akquiriert. Davon entfielen auf städtische Maßnahmen knapp 1,5 Millionen. Neben öffentlichen Baumaßnahmen wie dem Rathausum- und- neubau oder Straßenumgestaltungen wurden auch 16 private Gebäudesanierungen gefördert, hieß es in der Bilanz. Inzwischen ist die Sanierungsmaßnahme abgeschlossen. Dem muss durch eine Aufhebungssatzung Rechnung getragen werden.
Im Gemeindeparlament ging es auch um die Verbesserung der Verkehrssicherheit im Bereich der „Engelsmühle“: konkret um die Einrichtung einer druckknopfgesteuerten Fußgängersignalanlage einschließlich der Änderung des Radwegs. Hierbei hatte der Gemeinderat nach der längst erfolgten Grundsatzentscheidung eigentlich „nur“ die Arbeiten zu vergeben, doch kam es zu einer ätzenden Grundsatzdiskussion, ob die, Maßnahme wirklich sinnvoll oder weniger sinnvoll ist. Gegenstimmen kamen von den vier“ Ulis“ und zwei Freien Wählern. Die Planung sieht am Übergang eine Zusatzausstattung für blinde und sehbehinderte Menschen vor. Inzwischen wurden in Abstimmung mit dem Landratsamt die Erd-, Aufbruch- und Straßenbauarbeiten ausgeschrieben. Den Auftrag erhielt eine Tiefbaufirma aus Bellheim. Mit der Lichtzeichenanlage einschließlich Technik und Blindeneinrichtung hat der Landkreis die Firma Siemens beauftragt.
Im Zuge der Neuordnung des Grundbuchwesens beschloss das Ratsgremium, einen Antrag auf Einrichtung einer Grundbucheinsichtsstelle und einen Zugang zum automatisierten Abrufungsverfahren beim Justizministerium zu stellen. Die Aufhebung des Grundbuchamts Philippsburg soll zum 30. Juni 2015 erfolgen. Ab dann werden sämtliche Grundbücher von Philippsburg, Huttenheim, Rheinsheim, Oberhausen und Rheinhausen beim Amtsgericht Maulbronn elektronisch geführt.