Fledermausgutachter angeregt

Aus der BNN vom 17. April 2015

Fledermausgutachter angeregt

Bebauungspläne „Lebensmittelmarkt“ und „Schorrenfeld“ in Philippsburg

Philippsburg (ber) Mit zwei Bebauungsplänen sollen Weichen für die weitere Zukunft der Stadt Philippsburg gestellt werden. Über die „Abwägungen“ innerhalb des Verfahrens hatte der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung zu befinden.
Den Plan „Lebensmittelmarkt“ bei der Tullastraße segnete er ab, den Entwurf „Schorrenfeld“ in Huttenheim wies er zurück. Einmütig wohlwollend billigten alle vier Fraktionen den vom Büro Modus Consult erarbeiteten und jetzt überarbeiteten Entwurf zur geplanten Erweiterung des Lebensmittelmarkts Lidl. Zugleich beschlossen die Räte die erneute öffentliche Auslegung und die Beteiligung der sogenannten Träger öffentlicher Belange. Ziel der Planung ist, so hieß es, die Vergrößerung des Marktes, die aufgrund einer Sortimentserweiterung des Lebensmittelmarkts und zur besseren Abwicklung der Pfandrückgabe erforderlich wird. Damit sollen künftig die Waren „in angemessener Form“ präsentiert werden können. Vorgesehen ist auf der bereits vorhandenen Grundstücksfläche von knapp 5.700 Quadratmetern eine Erweiterung der Verkaufsfläche von derzeit 1.000 auf rund 1.300 Quadratmeter. Die Lage der Zufahrten bleibt erhalten, die genaue Ausformung wird noch modifiziert. Der Entwurf des Bebauungsplans mit der zweiten Änderung lag bereits öffentlich aus, so der Hinweis in der Verwaltungsvorlage. Von Bürgern wurden keinerlei Anregungen, Wünsche und Forderungen eingebracht. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange fielen allesamt so aus, dass sie weitgehend Beachtung finden konnten.
Eine große Grundsatzdiskussion löste der vorliegende Bebauungsplan „Schorrenfeld/Alte Krautstücker“ aus. Für manchen Zuhörer kam die neue Debatte überraschend, da in einer früheren Sitzung der Gemeinderat sogar einstimmige Beschlüsse dazu befasst hatte. Zur Ansiedlung sollte die im Geltungsbereich des seit 1973 rechtskräftigen Bebauungsplans „Schorrenfeld, Alte Krautstücker, Kühweid“ liegende „Fläche für die Landwirtschaft“ als Gewerbefläche mit Eingrünung entwickelt werden, hieß der damalige Grundsatzbeschluss. Interessant ist der Standort wegen seiner günstigen Verkehrsanbindung.
Nach Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, in diesem Fall einer betroffenen Firma, und der Träger öffentlicher Belange sollte eigentlich der Satzungsbeschluss gefasst werden. Da aber kein Konsens in Sicht war, zog die Verwaltung die Vorlage zurück und sagte eine Überarbeitung zu. In den Anregungen der Behörden stand offenbar, dass unbedingt ein Fledermausgutachter hinzugezogen werden müsse.

BNN-15_04_17-Fledermausgutachter

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