Bebauungsplan Gerstenfeld und sozialer Wohnungsbau

Ja zum Mietwohnungsbau !
Die SPD-Fraktion beantragte vollkommen nachvollziehbar den Bebauungsplan
„Großes Gerstenfeld I,II und III“ in Philippsburg neu aufzugreifen und in diesem
Zusammenhang mit Fördergeldern der Landeswohnraumförderung sozialen
Wohnraum zu schaffen. Dieser Antrag kam am 15.10.19 unter TOP 5 im
Gemeinderat zur Debatte.
Alle Fraktionen sahen den Verwaltungsvorschlag positiv, den Bebauungsplan von 2
auf dann zulässige 3 Vollgeschosse zu ändern. Die Fördersituation bezieht sich
allerdings auf die Schaffung vom Wohnraum im Eigentum der Stadt Philippsburg.
Auch wir Freien Wähler sprachen uns gegen die Gründung einer städtischen
Wohnraumgesellschaft oder Einstieg in eine Wohnungsbaugesellschaft aus.
Allerdings halten wir die Zielrichtung des SPD-Vorschlags für richtig und machten
einen weiterführenden Vorschlag.
Den Bedarf unterstellt, geht es nicht um Eigentumsbildung – dies findet in den
Erlenwiesen statt. Es geht um die Förderung von neu gebauten Mietwohnungen,
deren Miete deutlich gedeckelt ist. Wir brauchen also Anreize für Investoren, im
Gerstenfeld sozial gebundene Mietwohnungen auf evtl. 3 Geschossen zu bauen. Die
Förderung des Landes prüft jedoch, in welcher Höhe und auf welche Dauer (30
Jahre ?) der Investor bereit ist, die Mieten sozial zu binden. Tatsache ist, dass aktuell
Fördergelder nicht abgerufen werden, weil die Baukosten, vor allem die
Grundstückskosten nicht lukrativ erscheinen. Darauf zielt unser Vorschlag. Unseres
Erachtens nach ist über § 9 BauGB im Bebauungsplanverfahren mit dem Investor
verhandelbar, wie viel Fläche – teilweise oder auch ganz – für sozialen Wohnraum zu
errichten ist. Natürlich kann die Stadt – der Rat – im Gegenzug über die
Grundstückkosten befinden – was die Baukosten und den Investor nicht unerheblich
beeinflusst. Spätestens mit dem Auftreten eines Investors ist darüber zu diskutieren.

Jochen Schulz – Peter Kremer

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